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Ab 2022: Sprit mit weniger Nitromethan

Die Verbrennungsmotoren der Maßstäbe 1:8 und 1:10 müssen ab 2022 mit einem reduzierten Nitromethan-Anteil auskommen. Statt einem Volumenanteil von 16 Prozent Nitromethan ist nur noch ein Gewichtsanteil von 16 Prozent Nitromethan erlaubt – für Glattbahnmotoren. Daraus resultiert eine Senkung des Nitromethan-Anteils um etwa zwei bis drei Prozent. Deutlicher fällt der Unterschied im Offroad-Bereich aus, in dem der Volumenanteil bislang bei 25 Prozent lag.

Die neue Regelung basiert auf einer entsprechenden Verordnung der EU (#2019/1148) aus 2019. Ausgangspunkt der EU-Verordnung war weniger der Modellsport, sondern ein Terroranschlag in Barcelona vor einigen Jahren, bei dem Nitromethan eine Rolle spielte. Das EU-Gesetz hat bereits 2021 gegriffen, denn ab dem 01. Februar 2021 durfte kein Modellkraftstoff nach alter Vorgabe mehr bestellt werden, sondern es durfte nur noch ein Abverkauf erfolgen. Auch wenn sich offenbar nicht alle Lieferanten darangehalten haben, so gab es in Deutschland erste Engpässe bei der Verfügbarkeit von EU-konformem Modellkraftstoff. Ab dem 01. Februar 2022 darf ausschließlich nur noch Sprit mit 16-prozentigem Gewichtsanteil an Nitromethan verkauft und verwendet werden.

Der europäische RC-Motorsport-Dachverband EFRA wird auf ihrer Jahrestagung am 06./07. November via Zoom über entsprechende Anträge entscheiden. Auch der deutsche Dachverband DMC hat die Umsetzung der EU-Vorgabe durch entsprechende Anträge beim Sportbundtag am 27. November bereits vorbereitet.

Die Kontrollmessung soll auch künftig mit einem NitroMax erfolgen, allerdings mit einem neuen NitroMax16EU, der auf den neuen Nitromethan-Anteil ausgerichtet ist.

Gemäß EU-Vorgabe konnten Länder ein Lizenzsystem einführen, mit dem Ausnahmen zur Verwendung eines höheren Nitromethan-Anteil möglich ist. Für Deutschland wurde das Lizenz-System abgelehnt, es wird also keine Ausnahmen geben. Diesbezügliche Einsprüche, die DMC und Modellflieger offenbar eingebracht haben, blieben erfolglos. Das bedeutet, dass es in Europa – in diesem Zusammenhang ist wichtig, dass zum Beispiel Großbritannien, Schweiz und einige andere Länder nicht Teil der EU sind – einen Flickenteppich geben wird mit unterschiedlichen Nitromethan-Anteilen. Daraus folgt auch, dass die Durchführung einer Weltmeisterschaft in Ländern wie Deutschland, die keine Ausnahmen über das Lizenz-System zulassen, zumindest vorerst nicht mehr möglich sein werden.

Die Thematik ist keineswegs neu. Alle Landesorganisationen, so auch der DMC, wurden von der EFRA mit einem Informations-Schreiben vom 06. November 2020 – also vor genau einem Jahr – bereits auf die Vorgaben und möglichen Folgen der neuen EU-Verordnung zur Verwendung von Nitromethan hingewiesen. Die DMC-Mitglieder wurden jedoch bis heute darüber nicht informiert. 

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